Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jillbaag Food Truck
I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten fürLeistungen von Jillbaag Food Truck, die vom Kunden beauftragt werden. 2. Fürden Vertrag gelten ausschließlich dieses AGB. Abweichungen von diesen AGBbedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Jillbaag Food Truck.3. Änderungen dieser AGB werden dem Veranstalter spätestens 1 Monat vor demvorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. DieZustimmung des Veranstalters gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nichtvor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigthat. II. Vertragsabschluss,- partner, Haftung, Verjährung 1. Der Vertrag kommtdurch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalterzustande. Jillbaag Food Truck und der Veranstalter sind Vertragsparteien. 2.Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oderschriftlich, erkennt der Veranstalter diese AGB an. 3. Ist der Kunde /Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter eingewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet derVeranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alleVerpflichtungen aus dem Vertrag. Jillbaag Food Truck haftet mit der Sorgfalteines ordentlichen Kaufmanns für Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche desKunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schädenaus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Jillbaag Food Truck die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der JillbaagFood Truck auftreten, wird Jillbaag Food Truck bei Kenntnis oder aufunverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde istverpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einenmöglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, JillbaagFood Truck rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichhohen Schadens hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen Jillbaag Food Truck verjährengrundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.Schadensersatzansprüche verjähren Kenntnis unabhängig in fünf Jahren. DieVerjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf eine vorsätzlicheoder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Jillbaag Food Truck beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. JillbaagFood Truck ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von Jillbaag FoodTruck zugesagten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die fürdiese und weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten Preise des JillbaagFood Truck zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen undAuslagen von Jillbaag Food Truck an Dritte. 3. Die vereinbarten Preiseschließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein. Überschreitet derZeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöhtsich der von Jillbaag Food Truck allgemein für derartige Leistungen berechnetePreis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedochum 10% erhöht werden. 4. Rechnungen von Jillbaag Food Truck ohneFälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.Jillbaag Food Truck ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fälligzu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist JillbaagFood Truck berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhevon 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem JillbaagFood Truck eines höheren Schadens vorbehalten. Jillbaag Food Truck istberechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe derVorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbartwerden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigenForderung gegenüber einer Forderung von Jillbaag Food Truck aufrechnen odermindern. IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung) Ein kostenfreier Rücktritt desKunden von dem mit Jillbaag Food Truck geschlossenen Vertrag bedarf derschriftlichen Zustimmung der Jillbaag Food Truck. Erfolgt diese nicht, so sindin jedem Fall die vereinbarten Leistungen aus dem Vertrag sowie bei Drittenveranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertraglicheLeistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung derVerpflichtung des Jillbaag Food Truck zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüterund Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nichtmehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertraglichesRücktrittsrecht zusteht. 2. Der Kunde kann unter Zahlung vonStornierungsgebühren vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierungsgebührenunterliegen der folgenden Staffelung: a) bei Stornierung bis 8 Wochen vorVeranstaltungsbeginn kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurück treten. Fürdie Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (Mietgeschirr,Dekoration, Küchenequipment, Eventlocation, Künstler, Mietpersonal e.t.c.)werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingung behandelt. Der Kunde übernimmtalle diesbezüglichen Stornierungskosten. b) bei Stornierungen bis 14 Tage vorVeranstaltungsbeginn fallen 75% der im Vertrag vereinbarten Kostenprognosen an.c) bei Stornierungen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 90% der imVertrag vereinbarten Kostenprognosen an. d) nach der im Punkt 2c genanntenFrist ist keine kostenlose Stornierung mehr möglich und dieStornierungsgebühren belaufen sich auf 100%.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannteAnspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. V. Rücktrittdurch Jillbaag Food Truck 1. Jillbaag Food Truck ist berechtigt, jederzeit undohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältniss zu beenden, wenn: a)vereinbarte Vorauszahlungen nicht termingerecht eingehen b) die Veranstaltungden reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/ oder die Sicherheit derMitarbeiter von Jillbaag Food Truck nicht mehr gewährleistet werden kann, c)der Ruf und die Sicherheit von Jillbaag Food Truck gefährdet wird d) im Fallehöherer Gewalt e) wenn Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angebegebucht werden f) wenn der Food Truck nicht fahrbereit ist (Unfall, Schaden,technische Störung) oder aufgrund des Stellplatzes beim Kunden Schaden nehmenkönnte oder nicht so aufgestellt werden kann, dass ein reibungsloser Betriebmöglich ist (Untergrund nicht grade, befestigt, Durchfahrtshöhen und breitennicht ausreichend, Fluchtwege nicht eingehalten werden können, etc) die nachden gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich sind. 2. Bei berechtigtem Rücktrittdes Jillbaag Food Truck entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens siebenWerktage vor Veranstaltungsbeginn dem Jillbaag Food Truck mitgeteilt werden;sie bedarf der schriftlichen Zustimmung von Jillbaag Food Truck 2. EineReduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von JillbaagFood Truck bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehendenAbweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5%zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihmnachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungenzu mindern. 3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahlberechnet. 4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist JillbaagFood Truck berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. 5. Verschiebensich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt JillbaagFood Truck diesen Abweichungen zu, so kann Jillbaag Food Truck die zusätzlicheLeistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, JillbaagFood Truck trifft ein Verschulden.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken. Der Kunde darfSpeisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Jillbaag Food Truck. Indiesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet(Korkgeld). VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse 1. Soweit JillbaagFood Truck für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstigeEinrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und aufRechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und dieordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Jillbaag Food Truck von allen AnsprüchenDritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 2. Die Verwendung voneigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von JillbaagFood Truck bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieserGeräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen JillbaagFood Truck gehen zu Lasten des Kunden, soweit Jillbaag Food Truck diese nichtzu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf JillbaagFood Truck pauschal erfassen und berechnen.
X. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 1. MitgebrachtesDekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zuentsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist Jillbaag FoodTruck berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Jillbaag FoodTruck berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zuentfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringungvon Gegenständen vorher mit der Jillbaag Food Truck abzustimmen. 2.Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende derVeranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf JillbaagFood Truck die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. X.Termine, Lieferung 1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondertgetroffenen Vereinbarung. Die Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich essei denn, Jillbaag Food Truck wird an der Erfüllung Ihrer Verbindlichkeitendurch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen oder durchhöhere Gewalt gehindert. 2. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungengerechnet werden, die der Jillbaag Food Truck selbst bei größter Sorgfalt undPlanungsvorbereitung nicht beeinflussen kann (Stau, unwegsames Gelände,Baustellen e.t.c.)
3. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen undParkausweise sind vom Veranstalter zu beschaffen. 1. Für Beschädigungen, diedurch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragt des Kunden verursacht werden, haftetder Kunde. Die unmittelbaren Kosten sowie Folgekosten (Betriebsunterbrechung)daraus sind Jillbaag Food Truck voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oderDiebstahl des verwendeten Eigentums des Jillbaag Food Truck wird dies demKunden in Gänze in Rechnung gestellt. Jillbaag Food Truck haftet keinesfallsfür jegliches eingebrachtes Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oderBeschädigung. 2. Jillbaag Food Truck kann vom Kunden die Stellung angemessenerSicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. XII.Haftung von Jillbaag Food Truck 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschuldenvon Jillbaag Food Truck infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung vonvor oder nach Vertragschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durchdie Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Kunden nichtvertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weitererAnsprüche des Kunden die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht amLiefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Jillbaag Food Truck - auswelchen Rechtsgründen auch immer – • nur bei Vorsatz, • bei groberFahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafterVerletzung von Leben, Körper, Gesundheit, • bei Mängeln, die Jillbaag FoodTruck verschwiegen oder deren Abwesenheit Jillbaag Food Truck garantiert hat •bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz fürPersonen - oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichtenhaftet Jillbaag Food Truck auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitenderAngestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt aufden vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 3. Weitere Ansprüche sindausgeschlossen. 4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen vonFremdbetrieben, die Jillbaag Food Truck im Auftrag des Veranstalterseinschaltet, wird keine Haftung übernommen. 5. Jillbaag Food Truck haftet nichtfür mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Kunden selbst bzw. Dritter,insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken. 6. Der Kunde istverpflichtet, den Jillbaag Food Truck rechtzeitig auf die Möglichkeit derEntstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. XIII. DatenschutzDie gespeicherten Daten des Kunden werden nur für interne Zwecke verwendet undnicht an Dritte weitergegeben.
XI. Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen desVertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen fürVeranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oderErgänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort istder Sitz von Jillbaag Food Truck. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch fürScheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Nürnberg.Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt undkeinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstandebenfalls Nürnberg. 4. Es gilt deutsches Recht. 5. Sollten einzelneBestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungenunwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigenBestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.Stand: Januar 2020